Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 01.06.2021

Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19   

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OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19 (https://dejure.org/2020,906)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2020 - 6 U 101/19 (https://dejure.org/2020,906)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 6 U 101/19 (https://dejure.org/2020,906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Werbung mit mehreren Standorten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung wenn auf Briefbogen einer Rechtsanwaltskanzlei Zweigstellen nicht als solche gekennzeichnet sondern als Kanzleistandorte aufgeführt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzung eines Briefbogens als geschäftliche Handlung

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    §§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, 27 Abs. 2 S. 1 BRAO
    Irreführende Werbung mit mehreren Kanzleistandorten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung mit unterschiedlichen Standorten wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 636
  • GRUR-RR 2020, 319
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • KG, 24.08.2018 - 5 U 134/17

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    Bei der Auswahl eines Rechtsanwalts, zumal im Zusammenhang mit der anstehenden Wahl eines Studienplatzes und der damit verbundenen Kosten wird der angesprochene Verkehr seiner Entscheidung eine hohe Aufmerksamkeit entgegen bringen (vgl. KG, Urteil vom 24.08.2018 - 5 U 134/17, juris).

    So wird in der Regel insbesondere eine - aus Sicht des Mandanten zu erwartende - persönliche Rücksprache durch eine Kanzlei, die ihren Sitz in der Nähe des Wohnortes des Mandanten hat, erheblich erleichtert (vgl. KG, Urteil vom 24.08.2018 - 5 U 134/17, juris; Weyland in Feuerich/Weyland aaO, § 27 Rn. 28b).

  • LG Köln, 30.04.2019 - 33 O 114/17
    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.04.2019 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 114/17 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das am 30.04.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln, Az. 33 O 114/17, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    Eine Werbung ist nur dann irreführend, wenn sie geeignet ist, einen erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise in die Irre zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053 - Marktführerschaft Sport, mwN).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    Es ist zu berücksichtigen, in welchem Umfang eine Fehlvorstellung bei den angesprochenen Verbraucherkreisen hervorgerufen wird und ob und in welchem Umfang die Marktentscheidung der Verbraucher durch die Fehlvorstellung beeinflusst wird (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2016 - I ZR 23/15, GRUR 2016, 1073 - Geo-Targeting; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 5 Rn. 1.96).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist daher auch dann anzunehmen, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2015 - I ZR 94/13 - GRUR 2015, 1129 - Hotelbewertungsportal).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    So ist die Aufmerksamkeit bei geringwertigen Gegenständen des täglichen Bedarfs geringer als bei höherwertigen Waren (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.2014 - I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett, mwN).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf einem unrichtigen Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung der gesetzlichen Irreführungstatbestände jedoch grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als im Fall einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2015 - I ZR 250/12, GRUR 2016, 406 - Piadina-Rückruf; Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 86/13, GRUR 2016, 741 - Himalaya Salz; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 5 Rn. 1.105).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    Von einer geschäftlichen Handlung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG kann nur ausgegangen werden, wenn die Handlung bei der gebotenen objektiven Betrachtung dem Ziel der Förderung des Absatzes oder Bezugs von Waren oder Dienstleistungen dient (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2016 - I ZR 160/14, GRUR 2016, 710 - Im Immobiliensumpf, mwN).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    Da das Tatbestandsmerkmal der geschäftlichen Handlung dazu dient, das Lauterkeitsrecht von dem Deliktsrecht abzugrenzen, muss funktional ein objektiver Zusammenhang zwischen der Handlung und einer geschäftlichen Entscheidung eines Verbrauchers bestehen oder die Handlung darauf gerichtet sein, den Absatz von Dienstleistungen des eigenen oder fremden Unternehmens zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2013 - I ZR 190/11, GRUR 2013, 945 - Standardisiere Mandatsbearbeitung).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2020 - 6 U 101/19
    In diesem Zusammenhang kommt es auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers an, der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14, GRUR 2016, 521 - Durchgestrichener Preis II, mwN).
  • BGH, 10.03.2016 - I ZR 183/14

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung eines

  • BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11

    Zweigstellenbriefbogen

  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 146/12

    auch zugelassen am OLG Frankfurt

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 48/18

    Vermittlung von Studienplätzen für das Medizinstudium an Universitäten im Ausland

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   OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 101/19   

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https://dejure.org/2021,17744
OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 101/19 (https://dejure.org/2021,17744)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2021 - 6 U 101/19 (https://dejure.org/2021,17744)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 6 U 101/19 (https://dejure.org/2021,17744)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 02.08.2016 - 6 U 15/14

    Erneuerbare Energien: Grundvergütungsanspruch für die Erzeugung von Strom mittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 101/19
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der - dem Sachverhalt nach anders gelagerten - Entscheidung des Senats vom 02.08.2016 - 6 U 15/14 - in dem bereits das Einsatzstofftagebuch unplausibel gewesen sei.

    - 6 U 15/14 - aufgestellten Anforderungen an ein Einsatzstofftagebuch.

    Um Missbrauchsfälle zu vermeiden müssen die eingesetzten Stoffe allerdings vollständig dokumentiert und nachgewiesen werden (Reshöft, a.a.O. Rn 84; Altrock/ Oschmann/Theobald, EEG, 3. Aufl. 2011 Anlage 2 Rn 64) und sind an die Plausibilität der Eintragungen in dem Einsatzstofftagebuch hohe Anforderungen zu stellen (Senat, Urteil vom 02.08.2016 - 6 U 15/14 Rn 103ff).

    Allerdings legt es der Begriff des "Tagebuchs" nahe, dass die Einträge so zeitnah und umfassend vorgenommen werden sollen, dass der Nachweisfunktion Genüge getan wird; nachträgliche Korrekturen von Eintragungen und Änderungen sowie ergänzende Nachweise bei Unklarheiten oder Lücken kommen nicht in Betracht, entsprechend kann der Beweis auch nicht nachträglich im Prozess durch Zeugen geführt werden (Senat, Urteil vom 02.08.2016 - 6 U 15/14 Rn 103ff).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 02.08.2016 - 6 U 15/14 - ausgeführt hat, kommen wegen der besonderen Bedeutung, die einer fortlaufenden Dokumentation im Einsatzstofftagebuch für die Verhinderung von Missbrauch zukommt, nachträgliche Korrekturen von Eintragungen im Einsatzstofftagebuch sowie nachträglich erstellte Nachweise durch andere Beweismittel als das Einsatzstofftagebuch selbst nicht in Betracht.

  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 248/16

    Vertragliche Vereinbarung einer Sicherheit: Sicherungshypothek zur Absicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 101/19
    Die Norm enthält auch keine Ermächtigung zu einer allgemeinen Billigkeitsjustiz und eröffnet dem Gericht insbesondere nicht die Befugnis, die sich aus Gesetz ergebenden Rechtsfolgen im Einzelfall durch vermeintlich billigere oder angemessene zu ersetzen (BGH, Urteil vom 30.06.2017 - V ZR 248/16 Rn 7).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12

    Vergütungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei vorübergehendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 101/19
    VIII ZR 194/12 Rn 27), auf welche Weise er als förderwürdig erachtetes Verhalten unterstützen will.
  • BGH, 11.04.2018 - VIII ZR 197/16

    Erneuerbare Energien: Grundvergütung für die Erzeugung von Strom aus einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 101/19
    Der Gesetzgeber hat sich dabei innerhalb des ihm im Bereich des Energierechts zustehenden weiten Gestaltungsspielraums bewegt (BGH, Urteil vom 11.04.2018 - VIII ZR 197/16 Rn 31; Urteil vom 06.11.2013 -.
  • OLG Braunschweig, 12.01.2017 - 8 U 7/16
    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 101/19
    6 U 21/16; OLG Braunschweig, Urteil vom 12.01.2017 - 8 U 7/16 Rn 23).
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